In unserem Erstgespräch legen wir Umfang, Zeit und Tätigkeit fest. Dabei haben wir immer Ihr persönliches Wohlbefinden im Blick.
Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt oder Ärztin Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen.
Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihnen jede Frage.