Alle unsere Leistungen vom Pflegedienst "Schwester Martina" im Überblick

 





01.
Pflegeleistungen

In unserem Erstgespräch legen wir Umfang, Zeit und Tätigkeit fest. Dabei haben wir immer Ihr persönliches Wohlbefinden im Blick.


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02.
Behandlungspflege

Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt oder Ärztin Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen.


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Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir beantworten Ihnen jede Frage.


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